SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ-KOORDINATOR (SIGEKO)
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator nach Baustellenverordnung (RAB 30) und nach BGR 128
- Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3 (Asbestsanierung)
- Sachkunde nach BGR 128 Anhang 6 A
- Fachkunde gemäß TRGS 524, Anlage 2 A (Arbeiten in kontaminierten Bereichen)
Unsere Leistungen umfassen:
- Überprüfung der Grundsätze gem. §4 ArbSchG bei der Planung
- Aufstellung einer Vorankündigung
- Aufstellung einer Baustellenordnung
- Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
- örtliche Koordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes entsprechend den Erfordernissen der BaustellenVO
- Erstellen der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
- Koordination in der Planungsphase
- Koordination in der Ausführungsphase
Im Speziellen:
Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherren während Planungsphase (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, etc.).
- Analyse der Planungsphasen auf Sicherheitsrisiken und Gesundheitsaspekten
- Ausarbeiten des Sichheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Planes) incl.
- Anpassung über Planungs- und Ausführungsphasen
- Koordination bzgl. Meldepflichten, Baustelleneinrichtung, Terminplanung, Ausführungszeiträume, etc.
- Mitwirkung bei der Ausschreibung und Angebotsprüfung im Hinblick auf Sichheits- und Gesundheitsschutz
- Zusammenstellung der Unterlage
Koordination der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Auftrag des Bauherren während der Ausführungsphase.
- Anmeldung von Maßnahmen beim Gewerbeaufsichtsamt
- laufendes Erfassen der tätigen Firmen und Einweisung bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz incl. Aktualisierung des SiGe-Planes
- Klärung Sicherheitstechnischer Belange mit den Firmen vor der Ausführung
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
- Mitwirkung bei Fortschreibung des Terminplanes
- Fortführen und Abschließen der Unterlage